Weniger für die Rentenversicherung
Bundeskabinett verabschiedete Senkung der Rentenversicherungsbeiträge für 2012
Die aktuelle vom Bundeskabinett verabschiedete Beitragssatzverordnung 2012 sieht eine Senkung der Rentenversicherungsbeiträge vor. Versicherungspflichtige der allgemeinen Rentenversicherung führen statt 19,9 nur noch 19,6 Prozent ab und für diejenigen, die bei der Knappschaft rentenversichert sind sinkt der Beitrag von 26,4 auf 26,0 Prozent.
Diese Änderung wird auch Gründern und Jungunternehmern, die freiwillig oder pflichtgemäß gesetzlich rentenversichert sind, bei ihren eigen Zahlungen zugutekommen. Wer Mitarbeiter beschäftigt profitiert natürlich ebenfalls von der Senkung. Aufgrund dessen, dass der Beitrag zu gleichen Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt wird, werden Sie als Arbeitgeber diese 0,3 Prozent für etwas anderes zurücklegen können.
Der Deutschen Rentenversicherung werden 2012 dadurch 2,6 Milliarden Euro weniger zukommen. Darüber hinaus wurden weitere Beitragssenkungen bis 2014 angekündigt. Man nimmt an, dass sich der Beitragssatz in jedem Jahr noch einmal um jeweils 0,3 Prozentpunkte verringert, d.h. 2013 hätten wir 19,3 Prozent und 2014 nur noch 19,0 Prozent des Arbeitsentgelts an die Rentenversicherung abzuführen.
12.12.2011