Weitere Verzögerungen
Das Inkrafttreten des Gründungszuschuss verzögert sich weiterhin
Die Sitzung des Vermittlungsausschusses über das „ Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ verzögert das Inkrafttreten des Gründungszuschusses bis auf Weiteres.
Durch diverse Terminfindungsprobleme aller Beteiligten des Vermittlungsausschusses, verschiebt sich der für den 26.10.2011 geplante Verhandlungstermin zur Neuregelung des Gründungszuschusses, nochmals.
Der konkrete Zeitpunkt zur Beratschlagung über das Gründungszuschuss-Kürzungs-Gesetz zwischen den Ländervertretern und den Mitgliedern des Bundestags, kann an dieser Stelle noch nicht benannt werden. Allerdings sind neueste Informationen hinsichtlich des Datums der Antragsstellung durchgedrungen.
Nach Gerüchten sollen ab dem 01.11.2011 über eingehende Anträge NICHT mehr entschieden werden, um sogenannte ÜBERZAHLUNGEN zu vermeiden. Diese angebliche Anweisung der Bundesagentur für Arbeit und Soziales soll scheinbar bundesweit gelten. Sollte dies der Fall sein, stellt sich die Frage, ob eine solche Dienstanweisung nicht sogar rechtswidrig ist. Denn das noch existierende gültige Gesetz basiert weiterhin auf der alten Regelung mit einem Rechtsanspruch, da ja nun das Inkrafttreten der Neuregelung definitiv nicht zum 01.11.2011 stattfinden wird.
Spannend bleibt der Verlauf von diesem Gesetzgebungsverfahren dennoch.
26.10.2011