Warnung vor Datenbankangeboten
Viele Gründer und Unternehmen erhalten Post von Anbietern diverser Datenbanken
Formal sehen diese Briefe meist wie Kostenbescheide aus. Dem ist jedoch nicht so. Viele Anbieter von diversen Datenbanken mit wohl klingenden Namen, wie „Firmenregister“ oder Adressverzeichnis“ , versenden derartige Briefe. Hierbei handelt es sich in der Regel um Angebote, was meist nur Kleingedruckt erkenntlich ist, die auf freiwilliger Basis genutzt werden können.
Oft sind solche Briefe nach erfolgten Handelsregistereintragungen im elektronischen Portal der Länder zu erwarten. Aufgrund der Aufmachung dieser Angebote entsteht schnell der Eindruck, dass es sich um Rechnungen für die Aufnahme in staatliche Register handeln würde. Auch Überweisungsformulare werden gleich mit angehangen, was den Eindruck meist bekräftigt. In Wirklichkeit handelt es sich um freiwillige Eintragungen in privatwirtschaftliche Register. Daher lesen Sie bitte die Briefe genau durch, besonders das Kleingedruckte.
Sowohl Verbraucherschutz wie auch das Bundesministerium der Justiz waren vor solchen Angeboten. Eine Liste bekannter Anbieter derartiger Leistungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesanzeiger-Verlages, wobei diese nicht vollständig sein muss.
11.04.2014