Verbraucher haben Auskunftsanspruch
Neues Verbraucherinformationsgesetz vom Bundesrat verabschiedet
Dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformationen wurde am 10.02.2012 durch den Bundesrat zugestimmt und werden voraussichtlich im Herbst diesen Jahres in Kraft treten.
Durch diese Änderung werden insbesondere die Rechte der Verbraucher gestärkt und erweitert, sodass Verbraucher auch ein Auskunftsrecht bezüglich technischer Produkte haben (Haushaltsgeräte, Möbel, Heimwerkartikel) – nicht wie bisher nur für Lebens- und Futtermittel, Bedarfsgegenständer wie Kleidung oder Spielwaren und Wein.
Des Weiteren soll dadurch das Anhörungsverfahren gestrafft werden. Behörden sind demzufolge dazu befähigt, unmittelbar Auskünfte bei Rechtsverstößen zu geben, wozu sie nun auch verpflichtet sind. So erhält der Verbraucher schneller eine Information über ein bestimmtes Produkt und ob der Hersteller dieses Produkts schon einmal wegen Rechtsverstößen aufgefallen ist oder z.B. Hygienevorschriften nicht eingehalten hat. Gleichzeitig genießen die Behörden nun mehr Rechtssicherheit.
Verbraucherschutzministerin Aigner sagt zur Novelle: „Das neue Verbraucherinformationsgesetz ist ein Instrument für die Bürger, um bei konkreten Anliegen eine konkrete Auskunft zu bestimmten Produkten zu erhalten.“
27.03.2012