Durch die am 1.11.2011 in Kraft getretenen Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) werden alle Betreiber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, die Trinkwasser zu gewerblichen oder öffentlichen Zwecken abgeben und zum Duschen sowie für ähnlichen Einrichtungen bereitstellen, bei denen es zur Vernebelung kommt, dazu verpflichtet ihre Anlagen einmal pro Jahr untersuchen zu lassen und den Zustand der Anlagen dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Nur Labore, die akkreditiert und vom jeweiligen Bundesland gelistet sind, dürfen diese Untersuchungen durchführen.
Die Untersuchung beinhaltet dabei den Test auf das Vorkommen von Legionellen, für die bei einer Wassertemperatur von 35°C eine optimale Wachstumsbedingung vorliegt und die Bakterien sich somit ungehindert vermehren können. Das gesundheitliche Risiko besteht darin, dass sie beispielsweise beim Duschen durch kleinste Tröpfchen eingeatmet werden können und das sogenannte Pontiac-Fieber hervorrufen oder zu einer Legionellose, einer Lungenentzündung, führen können.
Von der Untersuchung sind demzufolge insbesondere Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Träger von Altenheimen, Inhaber von Fitnessstudios, Sportanlagen, Hotels oder Campingplätzen betroffen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/gesetze.htm
www.dvgw.de/wasser/trinkwasser-und-gesundheit/legionellen/
17.01.2012
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