Unternehmenssanierung
Neues Gesetz soll effektiveres Insolvenzverfahren gewährleisten
Einige Unternehmen, darunter auch Existenzgründer, geraten schon frühzeitig in eine Illiquidität und können ihre Marktposition nicht aufrechterhalten. Folglich muss Insolvenz angemeldet werden. Dieser Schritt fällt für viele Unternehmer sehr schwer, da eine weitere Geschäftstätigkeit kaum noch möglich scheint. Der Gesetzgeber möchte dem entgegen wirken und beschloss am 27.10.2011 das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Daraus geht hervor, dass vor allem Wert auf eine erfolgreiche Sanierung gelegt werden soll. Dabei werden mehrere Reformvorhaben zum Insolvenzrecht parallel umgesetzt. Im Mittelpunkt soll dabei ein effektiveres und planbares Insolvenzverfahren für alle Parteien stehen, welches es sich zum Ziel setzt, sanierungsfähige Unternehmen weiterhin Bestand zu gewährleisten sowie Arbeitsplätze zu erhalten.
Eine ganz neue Insolvenzkultur würde lt. Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger in Deutschland geschaffen werden.
Dass die Stellung der Gläubiger bei der Wahl eines Insolvenzverwalters gestärkt, und dass das Insolvenzplanverfahren ausgebaut und ebenso gestrafft wird, stellen u.a. bedeutende Regelungen des ESUG dar. Weiterhin soll die Möglichkeit zu Eigenverwaltung erleichtert werden.
Durch das verbesserte Mitsprachrecht ist es der Bundesregierung besonders wichtig, dass sich Unternehmer, denen der Verlust liquider Mittel droht, frühzeitig ein mögliches Scheitern eingestehen und einen Insolvenzrichter ersuchen.
26.01.2012