Umsatzsteuergrenze bleibt
Umsatzsteuergrenze für Ist-Besteuerung soll auch im Jahr 2012 erhalten bleiben
Bisher konnten kleine und mittlere Unternehmen bis zu einer Grnze von 500.000 € Umsatz die Ist-Besteuerung nutzen. Einhergehend sind Liquiditätsvorteile, welche gerade für kleine Unternehmen und Selbstständige von großer Bedeutung sind. Aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes geht nun hervor, die Grenze von 500.000 € soll weiterhin für die Ist-Besteuerung erhalten bleiben.
Die Umsatzsteuergrenze wurde 2009 durch das „Bürgerentlastungsgesetz“ bundesweit auf 500.000 € angehoben. So entlastete dies kleine und mittlere Unternehmen, da die Umsatzsteuer bis zu dieser Grenze erst beim Zahlungseingang, und nicht mehr bei Rechnungsstellung, an das Finanzamt abgeführt werden musste.
Laut Gesetzesentwurf wird diese auch für Existenzgründer vorteilhafte Regelung weiterhin beibehalten. Ursprünglich sollte sie nämlich zum 31.12.2011 auslaufen.
04.11.2011