Treten die Änderungen am Gründungszuschuss bereits am 1. November 2011 in Kraft?
Bislang nahmen Medien sowie Verbände an, das die Änderungen am Gründungszuschuss erst zum 1.April 2012 in Kraft treten werden. Nun wird vermutet, dass die Änderungen bereits zum 1.November 2011 in Kraft treten könnten.
Zeitlich gesehen ist es so, das der Gesetzesentwurf Ende Mai im Bundeskabinett von Ministerin Ursula von der Leyen vorgestellt werden könnte. Bis zur parlamentarischen Sommerpause würde das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Eine Veröffentlichung des Gesetzes wäre dann zum 31.Oktober 2011 möglich. Aufgrund Artikel 47, Absatz 2 des Entwurfs würden die Änderungen am Gründungszuschuss am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Der Rest der Gesetzesreform jedoch erst am 1.April 2012.
Es schein als sei eine Übergangsregelung für Existenzgründer, welche vor dem in Kraft treten des Gesetzes arbeitslos geworden sind, nicht geplant ist. Der Tag der Existenzgründung ist für die Förderung durch den Gründungszuschuss entscheidend. Dies würde bedeuten das Existenzgründer, welche ab dem 1. Februar 2011 arbeitslos geworden sind, eine Gründung vor dem 1.November 2011 ins Auge fassen müssten, insofern das Gesetz wie es derzeit im Gespräch ist, in Kraft tritt.
Würde das Gesetz wie geplant in Kraft treten, handelt es sich bei dem Gründungszuschuss nur noch bis zum 31.Oktober 2011 um eine Pflichtleistung. Ab dem 1.November 2011 würde es sich hierbei um eine Ermessensleistung handeln. Außerdem würde sich eine Kürzung der ersten Phase von neun auf sechs Monate ergeben, wodurch einem Existenzgründer nur noch für die ersten sechs Monate sein ursprüngliches Arbeitslosengeld zu Verfügung stehen würde.
25.05.2011