Text einer fremden Website für die eigene zu kopieren kann teuer werden
Der Skandal um Theodor von Guttenberg hat es deutlich gemacht, Texte zu kopieren ohne eine Quelle anzugeben
oder diese deutlich als Zitat zu kennzeichnen kann schwerwiegende Folgen haben. Dies ist auch der Fall, wenn man in Zuge der eigenen Existenzgründung eine Website erstellt und hierfür die Texte von einer fremden Website kopiert und im Original einfügt.
Die Inhalte einer fremden Website können urheberrechtlich geschützt sein. Ist dies der Fall, dürfen die Texte nur mit einer Einwilligung des Rechteinhabers verwendet werden. Wer die Rechte verletzt ist gegenüber dem Inhaber der Rechte zur Unterlassung verpflichtet. Aufgrund dessen kann der Websitebetreiber von einem Anwalt abgemahnt und zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Daraus resultierend muss der Rechtsverletzer die Kosten des Anwaltes tragen sowie eine Unterlassungserklärung abgeben. Kommt man dem nicht nach, können gerichtliche Schritte sowie weiter Kosten auf einem zukommen. Doch neben nicht unerheblichen Schadenersatzforderungen kann die widerrechtliche Verwendung von Text auch strafbar sein, was zu einem Strafverfahren führen kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Umgang mit Bildern sowie Texte im Internet immer vorsichtig betrachtet werden sollte. Man sollte niemals der Versuchung erliegen einen Text von einer anderen Website zu kopieren, da man sich so nicht nur strafbar macht sondern auch mit nicht unerheblichen Kosten einer Unterlassungserklärung rechnen muss.
14.07.2011