Rücksendekosten
Eine Veränderung für den Elektronischen Handel in Deutschland und Europa wird sich am 23.Juni 2011 einstellen.
An diesem Tag verabschiedet das Europäische Parlament mit großer Wahrscheinlichkeit eine neue europäische Verbraucherrichtlinie. Diese Richtlinie soll im interaktiven Handel eine rechtliche Vollharmonisierung für die Mitgliedsstaaten der EU verwirklichen - jedoch nicht unbedingt zum Vorteil für die deutschen Verbraucher.
Bislang ist es so, dass ein Kunde Waren die einen Bestellwert von 40€ überschreiten kostenlos zurücksenden können. Diese Klausel soll gestrichen werden, stattdessen kann ein Händler im Internet künftig durch eine vorherige Information dem Verbraucher die Rücksendekosten vertraglich auferlegen.
Eine weitere Änderung die europaweit in Kraft tritt ist die umstrittene Buttonlösung. Diese Lösung besagt, dass ein Verbraucher künftig vor dem Abschluss einer Online-Bestellung über Waren oder Dienstleistungen nur dann daran gebunden ist, wenn er auf die Kosten dafür hingewiesen wird. Erst wenn dieser Hinweis vom Verbraucher bestätigt wird, kommt ein Vertrag zustande.
Im Zuge der EU-Vollharmonisierung wird das Widerrufsrecht auf 14 Kalendertage ab Erhalt der Ware vereinheitlicht. Bislang gibt es in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Widerrufsfristen die zwischen 7 und 14 Tagen liegen. Ausgenommen werden sollen ebenfalls Produkte die aus hygienischen Gründen nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Für die Widerrufsbelehrung wird es ein europäisches Muster geben, welches Teil des Richtlinienentwurfs ist.
Neuerungen wird es auch beim Thema Bezahlung geben. Für verschiedene Zahlungsarten gibt es Aufschläge für den Kunden, diese dürfen jedoch nicht mehr kosten, wie der Unternehmer tatsächlich dafür zahlen muss.
Der Kompromissvorschlag wurde am 7.Juni 2011 erarbeitet. Ihr Einverständnis haben alle politischen Fraktionen des Europäischen Parlaments erklärt, kann davon ausgegangen werden, das der Vorschlag über die Richtlinie im Rahmen der Sitzung am 23.Juni 2011 angenommen wird. Die Richtlinie würde dann 20 Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
Von diesem Tag an sind die Mitgliedsstaaten berechtigt die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Da diese aber 2 Jahre lang Zeit haben diese umzusetzen, könnte die Regelung erst 2013 verbindlich werden.
21.06.2011