Neues zur Schenkungssteuer
Als steuerpflichte Schenkung gelten nun auch Einlagen in eine Kapitalgesellschaft
Wollen Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft Einlagen tätigen, so ist dies nach neuestem Gesetz schenkungssteuerpflichtig.
Der Grund für diese Veränderung liegt darin, dass die Einlagen eines anderen Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft als Bereicherung des Gesellschafters des jeweiligen Unternehmens angesehen werden kann. Ein solcher Vorgang fiel laut Bundesfinanzhof nicht unter die Definition einer steuerbaren Zuwendung, womit keine Steuern auf Einlagen anzusetzen waren.
Nun hat der Gesetzgeber sich allerdings erneut über das Thema Einlagen in Kapitalgesellschaften Gedanken gemacht und ist zu dem Entschluss gekommen, dass bei solchen Vorgängen eine Schenkung „fingiert“ wird, d.h. eine Schenkung wird vorgetäuscht.
Derartige Vorgänge, welche ab dem 13. Dezember 2011, laufen sind nun schenkungssteuerpflichtig.
22.06.2012