Künstlersozialversicherung
Die Abgabe wird strenger kontrolliert und der Satz steigt
Der Satz für die Künstlersozialversicherung unterschritt im Jahr 2010 erstmals wieder die 4,0-Grenze mit einem Satz von 3,9 Prozent und blieb bis jetzt konstant. Im kommenden Jahr soll dieser allerdings wieder steigen, auf 4,1 Prozent. Unternehmen, welche selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, müssen also im Jahr 2013 mit höheren Abgaben rechnen.
Trotz der Erhöhung spricht man von niedrigen Abgabesätzen, insbesondere im Vergleich zu den Vorjahren. Um diesen niedrigen Satz beibehalten zu können, sollten alle Unternehmen, welche Honorare an Künstler und Publizisten abführen, diese umgehend der Künstlersozialkasse melden, so Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen.
Die Deutsche Rentenversicherung wird darüber hinaus bei Betriebsprüfungen intensiver auf die Künstlersozialabgabe achten.
Sollte festgestellt werden, dass ein Unternehmen einer solchen Zahlung nicht nachgekommen ist, so seien Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro die Konsequenz, so die Bundesarbeitsministerin.
30.10.2012