Künstlersozialabgabe bleibt unverändert
Die Künstlersozialabgabe beträgt auch im kommenden Jahr 3,9 Prozent
Seit Einführung der Künstlersozialabgabe 1983 hatten Unternehmen, die Leistungen von Künstlern und Publizisten in Anspruch nahmen, bis 1988 volle 5,0 Prozent an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Der bis dato höchste Abgabesatz wurde für das Jahr 2005 angesetzt, in dem er 5,8 Prozent betrug. In den Jahren danach verringerte sich der Beitrag sukzessive, bis er 2010 erstmals wieder einen Wert von unter 4,0 Prozent erreichte, was zuletzt im Jahr 2003 der Fall war. Und auch das kommende Jahr bleibt der Abgabesatz bei den für Auftraggeber günstigen 3,9 Prozent.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bestimmt dabei in Kooperation mit dem Bundesfinanzministerium die Höhe des Abgabesatzes für das darauf folgende Jahr, indem der Anspruch der Künstlersozialklasse abgeschätzt wird. Die Kunden bzw. Auftraggeber der Künstler und Publizisten müssen diesen Beitrag abführen, um somit die Kranken-, Pflege- sowie Rentenversicherung der Mitglieder der KSK zum Teil sicherzustellen.
12.12.2011