Gute Nachricht für Kleinstunternehmen
Neue Richtlinie erleichtert die Bilanzierungspflichten
Auch Kleinstunternehmen waren bislang von Bilanzierungspflichten und einhergehender Offenlegungspflichten nicht verschont geblieben. Doch das soll sich zukünftig ändern. Der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister verabschiedeten am 21.Februar dieses Jahres eine sogenannte Micro-Richtlinie. Demnach werden Regelungen hinsichtlich der Offenlegungspflicht und Bilanzierung für Kleinstunternehmen abgeschwächt.
Von folgenden Erleichterungen können Kleinstunternehmer nach Inkrafttreten dieser Richtlinie profitieren:
- Kein ausführlicher Anhang mehr
- Keine zwingende Offenlegungspflicht gegenüber der Öffentlichkeit
- Der Jahresabschluss muss nur noch an ein Register gesendet werden
- Das Register händigt den Jahresabschluss auf Abfrage aus
Nach EU-Definition ist ein Unternehmen als Kleinstunternehmen zu bezeichnen, sobald mindestens zwei der folgenden Merkmale zutreffen:
Merkmal Bilanzsumme Jahresumsatz Mitarbeiter
Ausprägung <350.000 <700.000 <10
Es gibt bei Kleinstunternehmen unterschiedliche Formen. Profitieren können diejenigen, die kraft ihrer Rechtsform bilanzierungspflichtig sind (KG, OHG, GmbH oder UG) und diejenigen, die freiwillig bilanzieren.
04.04.2012