Gründercoaching Deutschland 2015
Neues zum Gründercoaching ab 01.05.2015
Seit Dezember 2014 werden in den neuen Bundesländern keine Anträge mehr auf Beratungsförderung durch das Programm Gründercoaching Deutschland bewilligt. Die hierfür vorgesehenen Mittel des Europäischen Sozialfonds sind nahezu aufgebraucht, sodass bis zum endgültigen Verbrauch nur noch in den alten Bundesländern mit Bewilligungen zu rechnen ist.
Da jedoch das Programm Gründercoaching Deutschland auf den 30.04.2015 befristet wurde, wird ab 01.05. ein Folgeprogramm zur Verfügung stehen. Jedoch ist auch dies zunächst nur bis Ende 2015 geplant, da durch Verzögerungen erst die Mittelabstimmung für Gelder des ESF erwartet wird und somit ab 2016 die eigentlichen Folgeprogramme erwartet werden. Übergangsweise wird das Gründercoaching aus Mittel der KfW fortgeführt, wobei folgende Änderungen zum bisherigen Verfahren eingebunden werden:
- Bemessungsgrundlage bilden 4.000 Euro maximales Beratungsbudget, wobei die Beratersätze maximal 100 Euro pro Stunde betragen und in Tagewerken zu maximal 8 Stunden anzusetzen sind.
- 75 % Zuschuss in den neuen Bundeländern, ausgenommen die Region Leipzig und Berlin, sowie 50 % in den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig.
- Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform, in den ersten zwei Jahren nach Gründung.
- Die selbständige Tätigkeit kann in Teil- oder Vollzeit (Haupt- oder Nebenerwerb) ausgeübt werden.
- Sollten bereits Mittel aus dem bisherigen Programm Gründercoaching Deutschland in Anspruch genommen wurden, kann nur ergänzend bis zu Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro beantragt werden.
- Die Mehrwertsteuer ist generell nicht förderfähig, also auch nicht für Gründerinnen bzw. Gründer, die nichtvorsteuerabzugsberechtigt sind.
- Die Auszahlung des Zuschusses wird für alle Zusagen ab dem 01.05.2015 ausschließlich an die Antragstellerinnen und Antragsteller erfolgen. Abtretungen an Beraterinnen, Berater oder andere Dritte sind ausgeschlossen.
Zum 31.12.2015 wird planmäßig das Gründercoaching Deutschland, sowie die Programme Turn Around Beratung (TABkfw) und Runder Tisch (RT), auslaufen. Eine Fortführung wird angestrebt, wobei mit veränderten Programmen zu rechnen ist. Jedoch sollen ab dem Jahr 2016 die Programme nicht mehr über die KfW zu beantragen ein, sondern zentral durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vergeben werden.
07.04.2015