Gesundheitssektor: steuerfreie Dienstleistungen
Wann sind Gesundheitsdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit?
Diese Frage beschäftigte das Bundesfinanzministerium, welches vor kurzem ein Schreiben veröffentlichte, aus dem hervorgeht, welche Gesundheitsdienstleistungen umsatzsteuerfrei sind.
Das Umsatzsteuergesetz befreit jedwede Heilbehandlung, welche von Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten, Heilpraktikern, Hebammen und weiteren Personen, die Heilberufe ausüben, durchgeführt werden. Doch welche Heilbehandlungen sind damit gemeint?
Jede Heilbehandlung, welche einen therapeutischen Zweck verfolgt, gilt als umsatzsteuerfrei, d.h. Maßnahmen, die der
- Vorbeugung
- Diagnose
- Behandlung und
- Heilung von Krankheiten oder gesundheitlichen Dysfunktionen des Menschen dienen.
Wellnesstherapien oder ähnliche Maßnahmen, die der Steigerung des eigenen Wohlbefindens dienen, fallen jedoch unter die Umsatzsteuer. Hierbei ist es gleichgültig, ob ein Heilberufler derartige Maßnahmen durchführt.
Doch auch hierbei gibt es Ausnahmen. Ebenso von der Umsatzsteuer befreit sind Heilbehandlungen in Form von Wellnesstherapien, sofern sie
- Wegen ärztlicher Indikatoren nach ärztlicher Verordnung
- Als Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden.
Bei Unsicherheit, ob die Umsatzsteuer berechnet werden soll oder nicht, scheuen Sie sich nicht nachzufragen.
06.08.2012