Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Patentanmeldung
Bundesjustizministerium möchte ein einfacheres Verfahren zur Patenterteilung ermöglichen
Wenn man als Gründer innovative Ideen hat und sich diese auch patentieren lassen möchte, ist das mit einem hohen Bürokratieaufwand und hohen Kosten verbunden. Das Bundesjustizministerium hat Ende Januar einen Entwurf zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften entsendet, aus dem hervorgeht, dass die Patentanmeldung nutzerfreundlicher gestaltet werden soll. Ziel der Gesetzesänderung soll die Schaffung eines effizienteren Patenterteilungsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sein. Hierzu sollen die bisherigen Verfahren mehr an die Richtlinien des Europäischen Patentamtes angeglichen werden. Eine Minderung des Bürokratieaufwandes und die Senkung der Kosten für eine Patentanmeldung würden damit einhergehen. Darüber hinaus soll eine höhere Wettbewerbsfähigkeit des DPMA innerhalb Europas gewährleistet werden.
Die Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer gaben in einer ersten Stellungnahme bekannt, dass unter anderem die Differenzierung des Verfahrens in „Anmeldetag“ und „Übersetzung“ in zwei einzelne Paragraphen das Gesetz übersichtlicher gestalten würden. Darüber hinaus soll die Akteneinsicht in Zukunft über das Internet erfolgen. Laut der Bundesrechtsanwaltskammer könnte dieser Schritt die Transparenz von Patentanmeldungen und erteilten Patenten fördern, wovon gleichzeitig auch der allgemeine Rechtsverkehr sowie Bürgerinnen und Bürger profitieren könnten.
01.06.2012