ESF Mikrodarlehen
Zum 17.02.2011 ändert die SAB den Kreis der Zuwendungsempfänger des ESF-Mikrodarlehens.
Für alle Anträge, welche nach dem 17.02.2011 bei der Sächsischen Aufbaubank eingehen, gilt ein Ausschluss für folgende Bereiche:
- Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschafts- und Buchprüfer sowie sonstige rechts-,
steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
- Handelsvertreter und Vertriebsbeauftragte,
- Finanz- und Immobiliendienstleister
- Autohäuser, Autohandel und Tankstellen,
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Einbau genormter Fertigteile, Holz- und Bautenschutz,
Trockenbau, Abriss und Hausmeisterdienste,
- Gastgewerbe
Begründet wird die erhebliche Brancheneinschränkung durch die Haushaltslage. Anscheinend sind die Gelder nicht mehr in dem Maße vorhanden, dass auch die benannten Branchen eine Finanzierung erhalten können.
Die betroffenen Interessenten müssen somit auf andere Förderdarlehen, beispielsweise der KfW zurückgreifen.
21.03.2011