ELENA-Verfahren
Änderungen im Statistikgesetz & Aufhebung des ELENA-Verfahrens
Die Ministerpräsidenten der einzelnen Länder stimmten am 04.11.2011 dem Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahren) zu.
Aus Ersterem geht hervor, dass Beherbergungsinstitutionen ab Januar 2012 verpflichtet sind, zusätzliche Daten an das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) zu liefern, um deutsche Regelungen somit an europäische anzugleichen. Darüber hinaus wurde die Meldeschwelle bei Einrichtungen von fünf auf zehn Betten und bei Campingplätzen ebenfalls auf zehn Plätze angehoben. Damit sind nun insgesamt 1.600 Institutionen nicht mehr meldepflichtig.
Änderungen im Handelsstatistikgesetz betreffen den Kfz- und Großhandel. Dabei sollen im Rahmen der Monatserhebung sogenannte Mixmodelle eingeführt werden. Diese setzen sich aus Primärerhebungen bei den jeweiligen Unternehmen und aus Quellen des Verwaltungsregisters zusammen. Die Mixmodelle sollen die Wirtschaft von statistischen Berichtspflichten entlasten und qualitative Daten sowie Zuverlässigkeit für die Nutzer garantieren. Die bezüglich der Primärerhebung auskunftspflichtigen Unternehmen reduzieren sich somit auf in etwa die Hälfte.
Das ELENA-Verfahren soll aufgrund von Unwirtschaftlichkeit im Rahmen der Sicherstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur sowie durch einen nicht ausreichenden Sicherheitsstandard bezüglich der Datenschutzanforderungen aufgehoben werden. Vor allem Arbeitgeber, die bislang eine elektronische Meldepflicht hatten, werden hierdurch entlastet und werden aufgefordert, alle Daten unverzüglich zu löschen. Die Finanzierung für die Aufhebung des Verfahrens wird weiterhin durch die bisher dafür vorgesehenen Mittel sichergestellt.
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31.01.2012