Änderung Grunderwerbsteuer
Deutlich höhere Grunderwerbsteuer für Nordrhein-Westfalens Gründer
Wer ab dem 01.Oktober 2011, in Verbindung eines Gründungsvorhabens, in Nordrhein-Westfalen, ein Grundstück erwirbt, für den fallen nun deutlich höhere Grunderwerbsteuern an. Der NRW – Landtag beschloss, statt der üblichen 3,5 Prozent müssen Gründer dann ganze 5 Prozent des Kaufpreises zahlen.
Die Erhöhung der Grunderwerbssteuersätze gelten bereits in Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, dem Saarland und auch in Thüringen.
Hinweis: Um in Nordrhein-Westfalen Steuern beim Grundstückserwerb zu sparen, sollten wirksame Grundstückskaufverträge, noch im September abgeschlossen werden. Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages entsteht die Grunderwerbsteuer.
23.08.2011