Abfallnachweis digital
Wer gefährliche Abfälle erzeugt, entsorgt oder transportiert muss Nachweise und Begleitscheine führen. Ab Februar 2011 muss dies digital erfolgen.
In der Übergangsregelung konnten Gründer und Unternehmer, die mit derartig gefährlichen Stoffen hantierten, nach dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) Quittungsbelege per Hand unterschreiben. Ab Februar müssen alle Beteiligten auf elektronischem Weg die Nachweisführung übernehmen. Es müssen daher alle erforderlichen Erklärungen, Anzeigen, Vermerke, Anträge usw. verbindlich elektronisch übermittelt werden. Dabei ist eine qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden, sowie die für den Empfang erforderlichen Zugänge zu öffnen.
Besonders für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer sowie die zuständigen Behörden ist das elektronische Verfahren zu beachten. Als Existenzgründer in diesem Bereich sollten Sie sich frühzeitig damit auseinander setzen, um die erforderliche Einrichtung und Registrierung rechtzeitig vornehmen zu können. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gern zu einem
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18.01.2011