Typischerweise handelt es sich bei Fördermitteln um eine „kann- Bestimmung“. In der Regel sind die Haushaltsgelder nur in beschränktem Umfang verfügbar, sodass ein Rechtsanspruch meist nicht zu vertreten wäre.
Demzufolge sollten die Antragsunterlagen gut und nachvollziehbar aufbereitet sein, damit auch das jeweilige Vorhaben und die Notwendigkeit Zustimmung findet. Sollten Sie Fördermittel beantragen wollen, achten Sie bitte darauf, dass Anträge fast immer im Vorfeld gestellt werden müssen. Man spricht hierbei von einer "Vorbeginnsklausel", worunter zu verstehen ist, dass erst mit ausdrücklicher Genehmigung oder Bewilligung ein förderunschädlicher Beginn möglich ist. Daher achten Sie darauf erst die Antragsverfahren in die Wege zu leiten, bevor Sie Verpflichtungen wie Verträge eingehen.