In den jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften können oder müssen sich die Existenzgründer oder Unternehmer selbst versichern, wobei hier in der Regel die Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft ausschlaggebend ist. Zwangsweise müssen jedoch Ihre Angestellten darin versichert werden.
Sollten Sie als Selbstständiger keine Verpflichtung haben in einer Berufsgenossenschaft Mitglied zu werden, ist eine private Absicherung dahingehend dringend anzuraten. Die Leistungen sind in einer privaten Unfallversicherung meist individueller zu definieren, als dies im gesetzlichen System möglich ist.
Hervorzuheben ist zudem, dass in einer privaten Unfallversicherung meist der Versicherungsschutz sich weltweit über alle Unfälle des täglichen Lebens und über 24 Stunden am Tag erstreckt. Eine Berufsgenossenschaft versichert gegen die Folgen von Berufs- und Wegeunfällen sowie gegen Berufskrankheiten, wodurch der private Lebensbereich außen vor bleibt. Demzufolge ist eine ergänzende private Versicherung auch für Beitragszahler in einer Berufsgenossenschaft oftmals sinnvoll.
Weiterführende Informationen zum Thema Selbständigkeit und Absicherung erhalten Sie in einem unserer Existenzgründerseminare am Standort Chemnitz und Leipzig. Darüber hinaus können Sie uns ihr Anliegen gern in einem kostenlosen Erstgespräch vorstellen.
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