Ähnlich wie bei der Krankenversicherung unterscheiden sich die Beitragsberechnungsmodelle bei der Pflegeversicherung. Je nachdem welche Variante (privat oder gesetzlich) der Krankenversicherung der Existenzgründer bzw. Unternehmer gewählt hat, werden auch die Beiträge für die Pflegeversicherung zugeordnet.
Bei gesetzlich Krankenversicherten basiert die Berechnung der Pflegeversicherung auf der Grundlage der Bezugsgröße (analog Gesetzliche Krankenversicherung). Für kinderlose Personen ab dem 23. Lebensjahr werden derzeit 2,55 % der jeweiligen Bezugsgröße als „Mindestbeitrag“ angesetzt, welche mit Überschreitung der jeweiligen Bezugsgröße weiter ansteigen und erst mit dem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze ihre Spitze erreichen. Personen mit Kindern entrichten einen Beitrag von 2,3 % der jeweiligen Bezugsgröße. Damit ergeben sich Beiträge von ca. 33 € bis ca. 108 € pro Monat, welcher den Kosten der GKV hinzugerechnet werden.
In der Regel wird bei der Beitragsbestimmung in der privaten Krankenversicherung der Beitrag für die Pflegeversicherung zusätzlich mitbestimmt. Die Beitragshöhe richtet sich auch hier nach dem Alter, dem Gesundheitszustand, dem Geschlecht sowie den Vorerkrankungen.
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