An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass der Gesetzgeber den Schutz gegen Berufsunfähigkeit mit der gesetzlichen Rentenversicherungszahlung kombiniert. Allerdings sind hier in den letzten Jahren massive Einschnitte getätigt wurden. So genießen nur noch Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung, welche vor dem 01.01.1961 geboren wurden und vor Januar 1979 zum ersten Mal gesetzliche Rentenzahlungen geleistet haben, den gesetzlichen Berufsunfähigkeitschutz. Alle anderen Beitragszahlern steht eine Erwerbsminderungsrente zu, welche im Einzelfall deutlich geringer ausfällt und sich in ihrer Höhe an dem Grad der Erwerbsminderung orientiert.
Ein Großteil der arbeitenden Bevölkerung muss sich selbstständig um einen Berufsunfähigkeitsschutz bemühen. Gerade Existenzgründer und Unternehmer sollten sich hier entsprechend informieren. Die Beiträge zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden auf jeden Einzelfall spezifisch bestimmt. Ausschlaggebende Faktoren sind unter anderem das Alter, der Gesundheitszustand, der ausgeübte Beruf sowie die monatlich definierte Zahlung im Fall des Eintretens einer Berufsunfähigkeit.
Jedoch ist eine finanzielle Absicherung gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit stets anzuraten. In der Praxis treten unerwartet viele Fälle auf, welche die Betroffenen vor massive finanzielle Einschränkungen stellt.
Weiterführende Informationen zum Thema Selbständigkeit und Absicherung erhalten Sie in einem unserer Existenzgründerseminare am Standort Chemnitz und Leipzig. Darüber hinaus können Sie uns ihr Anliegen gern in einem kostenlosen Erstgespräch vorstellen.
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